49 freigelegt war. Der Beschuldigte anerkannte diesen Sachverhalt anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 6. April 2022 (pag. 280 Z. 183 ff.), ohne zu den abgefahrenen Pneus weitere Ausführungen zu machen. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er dann zu Protokoll, dass er an jenem Abend, als ihn die Polizei angehalten habe, auf dem Weg zum «Mech» gewesen sei, um die Pneus zu wechseln (pag. 976 Z. 44 f.).