Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestrittenermassen war der Reifen vorne rechts an der Innenseite stark abgefahren, so dass die Reifenkarkasse über den gesamten Umfang freigelegt war (vgl. Anzeige vom 12. Juli 2021 [pag. 196 ff.]). Der Beschuldigte stellt sich diesbezüglich auf den Standpunkt, dass er bei der Anhaltung durch die Polizei auf dem Weg zum Mechaniker gewesen sei. Dass die vorderen Tagfahrlichter mittels Tönungslack getönt gewesen seien, bestreitet der Beschuldigte vollumfänglich. 14.6 Beweiswürdigung der Kammer