Betreffend Beleuchtung habe der Beschuldigte glaubhafte Aussagen gemacht und es sei unklar, welche Leuchten tatsächlich foliiert gewesen seien (pag. 1287 f.). 14.4.2 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft verwies vollumfänglich auf die Erwägungen der Vorinstanz (pag. 1289). 14.5 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestrittenermassen war der Reifen vorne rechts an der Innenseite stark abgefahren, so dass die Reifenkarkasse über den gesamten Umfang freigelegt war (vgl. Anzeige vom 12. Juli 2021 [pag.