Die Vorinstanz kam beweiswürdigend zum Schluss, dass auf den Sachverhalt gemäss Anklageschrift abzustellen ist (S. 22 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1153). 14.4 Vorbringen der Parteien 14.4.1 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung führte im Rahmen der Berufungsverhandlung auch zu diesem Vorwurf wiederum – und ergänzend zu den bereits erwähnten Ausführungen zu den SVG-Widerhandlungen im Allgemeinen (vgl. Ziff. II.10.4.1 vorne) – aus, es könne auf den Einstellungsantrag (pag. 629 und 651) verwiesen werden. Was die Reifen anbelange, sei der Beschuldigte auf dem Weg zum Mechaniker gewesen. Betreffend