er habe gewusst, dass der Heckdiffusor installiert sei, dieser hätte aber nach ihm eingetragen sein müssen. Ob diese Erklärungen allfällige Schuldsprüche wegen Führens eines nicht den Vorschriften entsprechenden Personenwagens entgegenstehen; ist eine Frage der rechtlichen Würdigung und unter diesem Aspekt zu prüfen.