653) ist zu entnehmen, dass das Fahrzeug eine verbotene Änderung der Auspuffanlage aufwies, indem zwei Nachkatalysatoren entfernt worden seien. Das Fahrzeug habe durch die fehlenden Katalysatoren vermehrt Lärm verursacht, ob die fehlenden Katalysatoren vom Beschuldigten als Käufer hätten bemerkt werden können, könne nicht abschliessend beurteilt werden. Weiter sei der Reifen vorne rechts stark abgefahren gewesen, wobei der Beschuldigte nach dem Kauf des Fahrzeugs beinahe 9'000 km gefahren sei und eine sporadische Kontrolle der Reifen durch den Fahrer/Halter hätte stattfinden müssen.