14.3 Beweiswürdigung und Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz machte folgende Ausführungen (S. 23 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1154; einschliesslich Ausführungen zum rechtskräftigen Teilfreispruch [Nachkatalysatoren und Diffusor]): Der E-Mail von AH.________ vom 11.07.2022 (pag. 653) ist zu entnehmen, dass das Fahrzeug eine verbotene Änderung der Auspuffanlage aufwies, indem zwei Nachkatalysatoren entfernt worden seien.