13.7 Beweisergebnis Zusammenfassend ist erstellt, dass der Beschuldigte als Lenker eines Motorrades am 23. Juli 2021 zwischen 22:37 und 22:49 Uhr auf dem X.________(Strasse) in H.________(Ortschaft) mit beiden Händen die Lenkvorrichtung losliess. 13.8 Rechtliche Würdigung 13.8.1 Gesetzliche und theoretische Grundlagen Für die gesetzlichen und theoretischen Grundlagen kann vollumfänglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 29 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1160 f.).