Aufgrund der technischen und örtlichen Gegebenheiten ist es allerdings nicht möglich, dass der Beschuldigte die Lenkvorrichtung auf einer Strecke von 150 Metern losgelassen hat: Der X.________ (Strasse) in H.________(Ortschaft) verläuft ziemlich gerade, mit einer kleinen «Schikane» auf der Höhe des AF.________ (Café) H.________(Ortschaft) und die Strasse ist eben, d.h. sie weist kein Gefälle auf. Bei einem Motorrad bedeutet das Loslassen des Gasgriffes, sofern die Strasse kein starkes Gefälle aufweist, dass die Motorbremse einsetzt.