46 die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 6. April 2022 und im Rahmen der Berufungsverhandlung folglich erstellt, dass der Beschuldigte am 23. Juli 2021 zwischen 22:37 und 22:49 Uhr auf dem X.________(Strasse) in H.________(Ortschaft), die Lenkvorrichtung losliess. Aufgrund der technischen und örtlichen Gegebenheiten ist es allerdings nicht möglich, dass der Beschuldigte die Lenkvorrichtung auf einer Strecke von 150 Metern losgelassen hat: