Vorbringen der Parteien 13.4.1 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung führte im Rahmen der Berufungsverhandlung auch zu diesem Vorwurf wiederum – und ergänzend zu den bereits erwähnten Ausführungen zu den SVG-Widerhandlungen im Allgemeinen (vgl. Ziff. II.10.4.1 vorne) – aus, es liege einzig der Anzeigerapport vor. Die Aussagen des Beschuldigten, welche angeblich ein Geständnis darstellen würden, würden auf einem Missverständnis beruhen. Der Beschuldigte habe bloss ausdrücken wollen, dass er den Vorwurf zur Kenntnis nehme und nicht, dass er den Sachverhalt anerkenne (pag. 1287 f.).