Beweiswürdigung der Kammer Es lässt sich an die gemachten Ausführungen unter Ziffer II.11.6 vorne anknüpfen, welche grundsätzlich auch für den Vorwurf des Missachtens eines Verbots für Motorfahrzeuge Geltung haben. Es kann vorab darauf verwiesen werden (vgl. Ziff. II.11.6 vorne). Auch der unter diesem Titel interessierende Sachverhalt hat der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft anerkannt (pag.