12. Vorwurf des Missachtens eines Verbotssignals für Motorfahrzeuge 12.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift In Ziffer B.4.5. der Anklageschrift vom 4. November 2022 wird dem Beschuldigten eine einfache Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 1 SVG, begangen am 23. Juli 2021 zwischen 22:37 und 22:49 Uhr, in H.________(Ortschaft), AB.________(Strasse), vorgeworfen. Der angeklagte Sachverhalt lautet wie folgt (pag. 794): A.________ missachtete mit einem Motorrad das Verbotssignal für Motorfahrzeuge.