1282 Z. 3). 11.6 Beweiswürdigung der Kammer Gemäss Anzeigerapport vom 2. August 2021 befand sich die Polizei am 23. Juli 2021 spätabends mit einem Dienstfahrzeug auf dem X.________(Strasse) in H.________(Ortschaft) auf ziviler Patrouillentätigkeit, als der Beschuldigte sie überholt und nach dem Abbiegen nach links auf die Y.________(Brücke) den Motor seines KTM-Motorrades ein erstes Mal unnötig aufheulen lassen haben soll. Nach einer Fahrt über rund 10 Minuten soll er dann auf dem X.________(Strasse) in H.________(Ortschaft) auf der Höhe des Hotels AC.________(Hotel) ein zweites Mal den Motor aufheulen lassen haben (pag.