40 11.4 Vorbringen der Parteien 11.4.1 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung führte im Rahmen der Berufungsverhandlung – ergänzend zu den bereits erwähnten Ausführungen zu den SVG-Widerhandlungen im Allgemeinen (vgl. Ziff. II.10.4.1. vorne) – aus, es liege einzig der Anzeigerapport als Beweismittel vor. Die Aussagen des Beschuldigten, welche angeblich ein Geständnis darstellen würden, würden auf einem Missverständnis beruhen.