Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 06.04.2022 anerkannte der Beschuldigte die ihm vorgeworfenen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (pag. 281 Rz. 198 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 15.08.2023 gab der Beschuldigte wiederum an, das mit dem Fahrverbot könne nicht sein, weil als er das «Bergli» hinaufgefahren sei, habe er schon vorher umgekehrt gehabt, weil er festgestellt habe, dass er den Schlüssel vom Geschäft seines Vaters vergessen hatte (pag. 976 Rz. 19 ff.). Das mit dem Nicht-Blinken stimme, dazu sei er nicht gekommen (pag. 976 Rz. 22).