Dem Bericht ist schliesslich zu entnehmen, dass der Beschuldigte bei der Anhaltung angegeben habe, nicht zu wissen, was er falsch gemacht habe und gerade von Ringgenberg her losgefahren sei. Erst nachdem er von der Polizei darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass sie ihm seit H.________(Ortschaft) gefolgt seien, habe er sich einsichtig und kooperativ gezeigt.