Beim Einbiegen von der Y.________(Brücke) gegen rechts auf den X.________(Strasse) habe der Beschuldigte keine Richtungsanzeige gemacht. Kurz darauf habe der Beschuldigte die Lenkvorrichtung mit beiden Händen losgelassen und sei so ca. 150 Meter weitergefahren. Auf Höhe des Hotels AC.________ (Hotel) in H.________(Ortschaft) habe er schliesslich den Motor erneut unnötig aufheulen lassen. Dem Bericht ist schliesslich zu entnehmen, dass der Beschuldigte bei der Anhaltung angegeben habe, nicht zu wissen, was er falsch gemacht habe und gerade von Ringgenberg her losgefahren sei.