39 11.3 Beweiswürdigung und Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz machte folgende Ausführungen (S. 21 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1152 f.; einschliesslich Ausführungen zu Ziff. 4.5 bis 4.7 der Anklageschrift [Ziff. 4.6 rechtskräftiger Schuldspruch]): Gemäss dem Anzeigerapport vom 02.08.2021 (pag. 211) sei der Beschuldigte mit seinem Motorrad auf dem X.________ (Strasse) in Richtung H.________ (Ortschaft) gefahren und anschliessend nach links auf die Y.________ (Brücke) abgebogen.