Das spätere Bestreiten der hier interessierenden Vorwürfe, nachdem bereits ein differenziertes Aussageverhalten an den Tag gelegt wurde, spricht klar für eine nachträgliche Schutzbehauptung. Es ist folglich auf die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 6. April 2022, die glaubhaften Aussagen von Polizist W.________ und den damit übereinstimmenden Anzeigerapport abzustellen. Demnach ist das Überfahren zweier Einspurstrecken sowie das Linksfahren einer Sicherheitslinie erstellt. 10.7 Beweisergebnis Zusammenfassend ist erstellt, dass der Beschuldigte am 23. Juni 2021 um 22:08 Uhr in H.___