In der Beschwerde vom 8. September 2022 an die Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (pag. 881 ff.) liess der Beschuldigte dann erstmals vorbringen, «dass er auf der Höhe der abgebildeten roten Kunststoffüberdachung (vgl. auch Fotografie dieses Strassenabschnittes [pag. 902]) wegen einem teils auf dem Trottoir, teils auf der Strasse stehenden Fahrzeug die Leitlinie überfahren und ansonsten aber keine Überholmanöver ausgeführt hat.