36 10.5 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet den angeklagten Sachverhalt vollumfänglich (pag. 1282 Z. 3). 10.6 Beweiswürdigung der Kammer Es ist vorab festzuhalten, dass nicht ersichtlich ist, inwiefern der generelle Hinweis, wonach der Beschuldigte in das Visier der Polizei in der Region H.________(Ortschaft) geraten sei, welche ihn viele Male, auch grundlos, kontrolliert hätte, etwas zur Klärung des Sachverhalts beitragen soll.