Dem Anzeigerapport vom 12.07.2021 lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte nach einem riskanten Überholmanöver, bei dem er zwei Einspurstrecken inkl. Sicherheitslinie überfahren habe, die Messstelle mit einer Geschwindigkeit von 76 km/h passiert habe (pag. 197). Diese Darstellung wurde anlässlich der Hauptverhandlung vom 15.08.2023 von Zeuge W.________ bestätigt (pag. 992 Rz. 29 ff.). Das Gericht sieht keine Veranlassung an der Darstellung des Überholmanövers zu zweifeln;