Anlässlich der Hauptverhandlung vom 15.08.2023 gab W.________ als Zeuge zu Protokoll, es sei schwierig mit der Laserkamera in der Nacht ein Bild zu machen, daher würden sie die Personen jeweils direkt anhalten. Sie hätten [ihr Fahrzeug] umgekehrt und seien dem Beschuldigten gefolgt mit Blaulicht und Sirene. Sie hätten ihn immer gesehen und hätten ihn nach der Kurve bei der Tankstelle in H.________ (Ortschaft) stoppen können (pag. 991 Rz. 22 ff.). Er habe den Laser bedient (pag. 992 Rz. 23 f.). Das Auto hätten sie frontal, gegen sie fahrend gemessen (pag. 992 Rz.26 f.).