Dem Messprotokoll vom 23.06.2021 (pag. 206 ff.) ist neben der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h zu entnehmen, dass der Personenwagen .________ mit dem Kontrollschild .________ um 22:08 Uhr mit einer Geschwindigkeit von 76 km/h gemessen wurde. Das aufgenommene Foto um 22:08 Uhr ist jedoch schwarz (pag. 208). Weiter ist dem Protokoll zu entnehmen, dass der Gerätebediener V.________ war, und als weiterer Mitarbeiter (resp. EL-Fall) W.________ anwesend (pag. 206 und pag. 196 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 15.08.2023 gab W._____