An der Hauptverhandlung (sowie in den zu den Akten genommenen Unterlagen zu Eingabe vom 25.05.2023, vgl. pag. 873 ff.) gab der Beschuldigte an, am 23.06.2021 keinerlei Verkehrsregelverletzung in H.________ (Ortschaft) begangen zu haben; sondern vor einem Kreisel rechts raus in eine Rettungsgasse gefahren zu sein, um ein Zivilauto mit Blaulicht vorbeifahren zu lassen (vgl. pag. 975 Rz. 6 ff.). Er habe weder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen (pag. 975 Rz. 32 f.), noch überholt, eine Sicherheitslinie oder eine Einspurstrecke überfahren (pag. 975 Rz. 28 ff.).