34 10. Vorwurf des Überfahrens von zwei Einspurstrecken und Linksfahrens einer Sicherheitslinie 10.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift In Ziffer B.4.3. der Anklageschrift vom 4. November 2022 wird dem Beschuldigten eine einfache Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01), begangen am 23. Juni 2021 um 22:08 Uhr in H.________ (Ortschaft), vorgeworfen. Der angeklagte Sachverhalt lautet wie folgt (pag. 794): A.______