So ist allgemein bekannt, dass der Umgang mit Waffen in der Schweiz dicht reglementiert ist. Erst recht kann dieses Wissen beim Beschuldigten vorausgesetzt werden, zumal dieser einschlägig vorbestraft ist. So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberland vom 17. Oktober 2019 u.a. wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig erklärt (pag. 1272; vgl. auch pag. 214 betreffend Tragen eines verbotenen Messers). Insofern ist bzw. war es dem Beschuldigten zuzumuten, sich über die entsprechenden Normen zu informieren.