1159 f.). Auch die Kammer erachtet gestützt auf die glaubhaften Aussagen des Beschuldigten als erstellt, dass dieser, ohne über eine Einfuhrbewilligung zu verfügen, die Kalaschnikow Deko-Waffe auf amazon kaufte und ihm nicht bewusst war, dass der Erwerb an eine Ausnahmebewilligung geknüpft gewesen wäre (pag. 223 f., pag. 281 Z. 207 ff., pag. 974 Z. 6 ff.).