Es kann nicht damit argumentiert werden, dass dies keine einzige Person bestritten habe. Vielmehr ist positiv festzustellen, dass keine einzige Aussageperson etwas in diese Richtung auch nur ansatzweise angedeutet, geschweige denn wahrgenommen hätte. Nachdem ein aktives Einwirken des Beschuldigten mit seinen Füssen auf den Privatkläger erstellt ist, stellt sich schliesslich die Frage, ob der Beschuldigte auch gegen den Kopf des wehrlos am Boden liegenden Privatklägers eingewirkt hat.