Es sei alles sehr schnell gegangen. «Ich weiss einfach noch, dass vor mir die drei genannten gerannt sind und das Opfer dann umfiel. Dann sah ich, wie die drei vor mir auf das Opfer eintraten und kurz darauf war es dann schon wieder vorbei und sie gingen zurück» (pag. 259 Z. 167 ff.). Er könne wirklich nicht mehr sagen, wer wie viele Male und wohin getreten habe (pag. 259 Z. 170 f.). Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab M.________ gleichbleibend an, dass der Beschuldigte mit etwa vier weiteren Personen um das Opfer herumgestanden sei (pag. 1059 Z. 8).