Auf Frage, wer generell getreten habe, gab er an «A.________, D.________, ich selber, E.________ auch, aber nicht gegen den Kopf, das weiss ich noch. Er hat vielleicht 2 Mal sonst draufgeschlagen» (pag. 324 Z. 108 f.) und «N.________ hat ebenfalls geschlagen» (pag. 324 Z. 111.). Auf Vorhalt der Aussage des Beschuldigten, wonach dieser nicht bewusst auf den Privatkläger eingetreten habe, führte J.________ aus «Genau aus diesem Grund macht man ja am Schluss ein Video, um dem Opfer zu zeigen, dass man nicht… auf dem Video wurde gezeigt, dass das passiert, ‘we du üs figgsch’» (pag. 324 Z. 121 f.). Aus den Aussagen von J.________ lässt sich nichts zu Gunsten des Beschuldigten ableiten.