Am 6. April 2022 wurde J.________ von der Staatsanwaltschaft als Zeuge einvernommen, weil sein eigenes Verfahren bei der Jugendanwaltschaft zwischenzeitlich rechtskräftig erledigt worden ist (pag. 321 ff.). J.________ räumte zuerst nur ein, gegen den Oberkörper des Privatklägers getreten zu haben (pag. 323 Z. 79). Erst auf Vorhalt musste er eingestehen «Gegen den Kopf habe ich schon getreten, aber das war maximal ein oder zwei Mal» (pag. 324 Z. 85). Zum Eintreten der weiteren Beteiligten führte er aus: «Phuuu. Eigentlich waren es alle Beteiligten. Aber nicht alle haben gegen den Kopf getreten» (pag. 324 Z. 105 f.). Auf Frage, wer generell getreten habe, gab er an «A._______