Die Anpassung der Aussagen erfolgte in Bezug auf die eigene Tatbeteiligung, indem J.________ nun einräumte: «Als er [der Privatkläger] am Boden war, trat ich dem Flaschenwerfer 2-3 Mal in die Rippen. Ich wollte einfach gestehen, dass ich ihn geschlagen, respektive gekickt habe. … Ich trat mit meinem rechten Fuss 2-3 Mal gegen die Rippen des Opfers» (pag. 318 Z. 34 ff.). Zudem belastete J.________ nunmehr auch E.________ (pag. 318 Z. 51). Soweit weitergehend bestätigte er seine früheren Aussagen, wonach neben ihm auch der Beschuldigte und D.________ und zumindest eine weitere Person (nunmehr namentlich bezeichnet als N.___