Er trat ihn von vorne ins Gesicht. Ich habe nicht gesehen, wer ihn zuerst getreten und geschlagen hat. A.________ trat dem Opfer etwa auch so oft wie D.________ ins Gesicht» (pag. 314 Z. 112 ff.). Weil E.________ der Polizei mitgeteilt hatte, dass J.________ seine Aussagen ebenfalls anpassen möchte (pag. 318), wurde mit J.________ am 21. Februar 2020 (d.h. ein Tag nach der zweiten polizeilichen Befragung von E.________) eine weitere polizeiliche Befragung durchgeführt (pag. 317 ff.). Die Anpassung der Aussagen erfolgte in Bezug auf die eigene Tatbeteiligung, indem J.________ nun einräumte: «Als er [der Privatkläger] am Boden war, trat ich dem Flaschenwerfer 2-3 Mal in die Rippen.