290 ff.), weil seine Verteidigung die Staatsanwaltschaft informierte, dass er erneut Angaben zum Sachverhalt machen möchte (pag. 292). Es erfolgte dann vorab ein glaubhaftes Geständnis bezüglich des eigenen Tatbeitrages («Aus Wut bin [ich] dann zum späteren Opfer gerannt und habe ihn auch einige Male gegen den Oberkörper gekickt. Aber nicht gegen den Kopf. Also ich habe zwei bis drei Mal gegen den Oberkörper geschlagen also gekickt» [pag. 292 Z. 39 ff.]). Alsdann gefragt nach den weiteren Einwirkenden gab E.________ zu Protokoll: «Also alle die ich schon gesagt habe.