8.8.4 Aussagen von E.________ E.________ wurde wie der Beschuldigte am Nachmittag des Tattages an seinem Domizil angehalten und auf die Polizeiwache H.________(Ortschaft) gebracht und dort einvernommen (pag. 285 ff.). Dabei verneinte er, an der Auseinandersetzung beim Bahnhof H.________(Ortschaft) beteiligt gewesen zu sein (pag. 287 Z. 91 und pag. 288 Z. 116), vielmehr habe er nur zugeschaut und sei zufällig in das Blut beim Tatort getreten (pag. 288 Z. 140 f.). Mehrere Männer hätten auf den Privatkläger eingetreten, nämlich der Beschuldigte glaublich in die Rippen, D.________ mit voller Wucht ins Gesicht, N.__