Er nahm sich selbst aber gerade nicht zurück, sondern räumte ein, selbst als erster und gleich zweifach ins Gesicht des Privatklägers (und nicht «bloss» in eine andere Körperstelle) getreten zu haben. Auch von taktisch motivierten Aussagen kann keine Rede sein, vielmehr ist das Aussageverhalten von D.________ dergestalt, dass er – nachdem er mit den ihn erheblich belastenden Blutspuren auf seinen Hosen und Schuhen konfrontiert worden war – reinen Tisch machen wollte.