273 Z. 106) und «Es tut mir leid, dass ich am Anfang gelogen habe» (pag. 274 Z. 125). Erst am 6. April 2022, mithin knapp 28 Monate nach dem Vorfall, erfolgte die staatsanwaltschaftliche Einvernahme mit dem Beschuldigten (pag. 275 ff.). Der Beschuldigte machte weiterhin geltend, nicht auf den Privatkläger eingetreten bzw. eingeschlagen zu haben. Neu führte er zum Kerngeschehen aus, er sei damit beschäftigt gewesen, «M.________, N.________ und den Südländer zurückzuhalten, damit nicht zu viele Leute auf C.________ losgehen. Ich habe auch D.________ zurückgezogen. Ich habe ihm gesagt, ‘dass äs längt’» (pag. 277 Z. 66 ff.).