8.8.2 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde nach den Belastungen durch andere Aussagepersonen am Nachmittag des Tattages zu Hause in H.________ (Ortschaft) angehalten und auf die Polizeiwache H.________(Ortschaft) zur Einvernahme transportiert. Diese fand am Tattag ab 16:35 Uhr statt, mithin dauerte es rund 12 Stunden bis zum Beginn der Befragung, d.h. die polizeiliche Einvernahme fand nicht tatzeitnächst statt. Zum Kerngeschehen gab der Beschuldigte anfänglich zu Protokoll, dass er von der Auseinandersetzung in der Nähe der K.________(Örtlichkeit) mitbekommen habe (pag. 273 Z. 61)