Aufgrund der zum Zeitpunkt der rechtsmedizinischen Untersuchung bereits erfolgten chirurgischen Versorgung sowie der mangelnden Qualität der zur Verfügung gestellten Fotos vor der Wundversorgung, könne das IRM keine Aussage zum Entstehungsmechanismus machen. Gemäss den Unterlagen des Spitals H.________(Ortschaft) hätten sich im Schichtbildröntgen (CT) ein Bruch des Nasenbeins und der zwölften Rippe links gezeigt, welche ebenfalls durch stumpfe Gewalteinwirkung und im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung entstanden sein könnten (pag. 90 f.).