20 zugetragen hat, kann aufgrund des heutigen Ermittlungsstands nicht gesagt werden» (pag. 33). Nichts anderes ergibt sich aus dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM) vom 31. März 2020 zur körperlichen Untersuchung des Privatklägers (pag.