Demzufolge stellen sich mit Blick auf die rechtliche Würdigung die Beweisfragen, ob rechtsgenügend erstellt werden kann, dass der Beschuldigte mit den Füssen auf den Privatkläger eingewirkt hat und gegebenenfalls ab wann, wohin und wie oft. Schliesslich wird gegebenenfalls zu prüfen sein, was genau der Beschuldigte mit seiner Gewalteinwirkung gewollt bzw. was er damit in Kauf genommen hat. 8.8 Beweiswürdigung der Kammer 8.8.1 Objektive Beweismittel Die objektiven Beweismittel sind schlüssig-stimmig, vermögen jedoch die sich stellenden Beweisfragen nicht zu klären: Bereits dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 2. März 2020 (pag.