19 nach dem Bahnübergang beim Bahnhof H.________ (Ortschaft) ein zweites Mal stürzte, wurde er von den Verfolgern eingeholt (zum Ereignisort, vgl. pag. 40 ff.). In der Folge traten jedenfalls D.________, E.________ und J.________ mehrmals auf den wehrlos am Boden liegenden Privatkläger ein, und zwar mit den Füssen in den Kopf und Rumpfbereich (vgl. Ziff. I.6. vorne: D.________ und E.________ haben das erstinstanzliche Urteil akzeptiert und die angeklagten Handlungen damit anerkannt).