Er beantragte vom Beschuldigten einen anteilsmässigen Schadenersatz- und Genugtuungsbetrag von CHF 1'500.00 (pag. 988; vgl. auch die gerichtlich genehmigte Vereinbarung zwischen dem Privatkläger und D.________ sowie E.________ auf pag. 1030 f.). 8.6 Unbestrittener Sachverhalt Für den unbestrittenen Sachverhalt kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 8 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1139). Der Beschuldigte bestreitet namentlich nicht, dass es am 12. Januar 2020 zur angeklagten Auseinandersetzung mit dem Privatkläger gekommen ist.