Den Beschuldigten würden zahlreiche Beweismittel belasten, welche insgesamt ein stimmiges Bild ergäben. D.________, E.________ und J.________ hätten den Beschuldigten allesamt als Täter bezeichnet und diesen nicht mehr als nötig belastet (u.a. pag. 304). M.________ habe nie ausgesagt, der Beschuldigte habe nicht getreten. Bei seiner tatnächsten Einvernahme habe er vielmehr zu Protokoll gegeben (pag. 257 f.), dass zuvorderst drei Personen gewesen seien und diese den Privatkläger getreten hätten, wobei er nicht sagen könne, wer wie oft getreten habe.