16 vatkläger eingeschlagen hätten. Auch diese Aussage decke sich mit den Aussagen der Mitbeschuldigten. Der Beschuldigte habe ebenso überzeugend dargelegt, dass er versucht habe, die Mitbeschuldigten vom Privatkläger wegzuziehen und seine Handlungen nachvollziehbar begründet. So habe er erklärt, den Privatkläger nach draussen begleitet zu haben, weil er selbst einmal im Sicherheitsdienst gearbeitet habe und wisse, wie schlimm es sei, wenn man von einer Gruppe angegriffen werde. Er habe dabei ergänzt, dass er Personen hasse, welche als Gruppe gegen eine Person vorgehen würden.