Auf die Frage, weshalb er dem Opfer nicht geholfen habe, habe der Beschuldigte nachvollziehbar erklärt, dass er die Jungs in der Bar noch zurückgehalten habe, aber nach dem Flaschenwurf alle gerannt seien. Seine Schilderungen zu den Diskussionen in der Bar und zum Flaschenwurf würden sich mit den Aussagen der Mitbeschuldigten decken. Alle hätten ausgesagt, dass nach dem Flaschenwurf mehrere Personen losgerannt seien und der Privatkläger zwei Mal gestolpert sei. Der Beschuldigte habe sodann ausgeführt, dass die Mitbeschuldigten auf den Pri-