Der Sachverhalt gemäss Ziff. B. 1 der Anklageschrift ist damit insoweit erstellt. 8.5 Vorbringen der Parteien 8.5.1 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung führte im Rahmen der Berufungsverhandlung zusammengefasst aus, die Mitbeschuldigten D.________, E.________ und J.________ hätten eingestanden, die angeklagten Handlungen begangen zu haben und der Beschuldigte sei am 12. Januar 2020 unbestrittenermassen vor Ort gewesen. Die Vorinstanz habe ausgeführt, der Beschuldigte wolle zunächst von weitem zugeschaut haben und später direkt neben dem Geschehen gestanden sein.