14 nahe am Opfer gestanden seien und das Opfer mehrere Fusstritte abbekommen habe. Es seien auch die Personen gewesen, die zuvorderst gerannt seien, nämlich D.________, A.________ und der andere, den er nicht kenne (pag. 258 f. Rz. 155 ff.). Dass der Beschuldigte die anderen zurückgehalten habe, erwähnt der Zeuge M.________ nicht – sondern gibt an, er selbst habe «Stopp» gesagt und allenfalls dem einen oder anderen an die Schulter gegriffen (pag.